Private Krankenversicherung für Angestellte sinnvoll

Nicht erst seit der deutschen Wiedervereinigung Anfang der 1990er Jahre liegt das Sozialversicherungssystem in Scherben. Von sozialer Gerechtigkeit kann vor allem im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gesprochen werden. Der Leistungskatalog wurde in den letzten Jahren massiv beschnitten. Es ist heute auch nahezu unumgänglich sich als Arbeitnehmer, der in der GKV pflichtversichert ist, eine Zusatzversicherung zuzulegen. Vor allem im Bereich der Zahnbehandlung und beim Zahnersatz wurden in den letzten Jahren erheblich die Leistungen gekürzt. Hat man hier keine Zusatzversicherung, zahlt man als Patient einen Großteil aus der eigenen Tasche. Kurzum: Eine Versicherung, die zwar Pflicht ist, dennoch nur eine minimale Versorgung bietet.

Da wünscht man sich natürlich, dass sich in der GKV etwas ändern wird. Doch ist es sehr viel mehr pflichtversicherten Angestellten möglich in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Und zwar die Angestellten, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen. 2011 liegt diese bei 49.500 Euro. Das heißt ein Angestellter muss mindestens 4.125 Euro im Monat verdienen. Diese ist nicht mit der Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu verwechseln. Deren Höhe liegt 2011 bei 44.550 Euro bzw. bei 3.715 Euro. Das heißt bis zu dieser Höhe des Einkommen werden maximal Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung berechnet. Wenn das Einkommen von einem Angestellten über der Pflichtgrenze liegt, so sollten diese ernsthaft über einen Wechsel in die PKV nachdenken.

Ein Wechsel ist allerdings nicht sofort möglich, wenn man erstmals den Betrag von 4.125 Euro auf dem Konto hat vom Arbeitgeber, sondern erst zum 01. Januar des Folgejahres. Das heißt erhält man im Laufe des Jahres eine entsprechende Lohnerhöhung, mit der man diese Grenze knackt, so ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung erstmals zu diesem Datum möglich.

Doch bevor man seiner bisherigen Krankenkasse den Rücken zuwendet und die Kündigung schreibt, sollte einem eine Bescheinigung über die Annahme durch die Private Krankenversicherung für Angestellte in schriftlicher Form vorliegen. Dabei ist zu bedenken, dass man sich an die üblichen Kündigungsfristen halten muss. Angestellt haben nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt.

Zuvor sollte ein ausführlicher Vergleich der Angebote der Privaten Krankenkassen erfolgen. Hier können die Unterschiede in Sachen Beitrag und Leistung erheblich sein.